Sondereigentum (SEV-Verwaltung)


Die Tätigkeit des Verwalters umfasst alle Aufgaben kaufmännischer und verwaltungsmäßiger Art, insbesondere die Beratung des Eigentümers in allen mit dem Haus- und Grundeigentum zusammenhängenden Fragen, die eine ordnungsgemäße Verwaltung des Objektes sicherstellen. Mit Ausnahme steuerlicher und anwaltlicher Belange.

Bei der Ausübung seiner Tätigkeit hat der Verwalter Weisungen zu befolgen, die ihm der Eigentümer erteilt. Sofern im Einzelfall solche Weisungen nicht vorliegen, ist er verpflichtet, die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu beachten.

Grundleistungen:

Allgemeine Leistungen:
Die Verwalterin führt den Telefon- und Schriftverkehr mit dem Eigentümer, den Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit diese im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen erfasst wurden. Die Grundleistungen sichern dem Eigentümer eine sachgerechte Verwaltung des Verwaltungsobjektes. Zu den vertraglich vereinbarten Leistungen des Verwalters gehören insbesondere:


Gegenüber dem Mieter

  • Die Betreuung des Eigentümers in allen die Haus- und Grundstücksverwaltung betreffenden Angelegenheiten vor Gericht, Behörden und Körperschaften, auch Rechtsstreiten aus Vertragsverletzungen eines Mieters. Der Verwalter ist berechtigt, dabei stets einen Rechtsanwalt zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Die hierdurch anfallenden Kosten- Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren usw.- hat der Eigentümer zu tragen.
  • Die Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen. Bei der Durchsetzung einer Kündigung im Prozessweg ist entsprechend der Bestimmungen in Ziffer 1 der Eigentümer zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. Dies gilt auch bei Ausspruch der Kündigung durch einen Rechtsanwalt. Die Abwicklung zu Ende gehender Mietverhältnisse, insbesondere die Abnahme und die Nebenkostenabrechnung.
  • Die Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen sowie den Abschluss von Mietverträgen hierfür, bei denen der Verwalter auf Erzielung eines angemessenen Mietzinses hinwirkt. Bei Neuvermietung sind Grundmieten zzgl. aller umlegbaren Betriebskosten zu vereinbaren. Die zu vereinbarende Kaution beträgt drei Monatsmieten.
  • Abgabe von Mieterhöhungserklärungen.
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen.
  • Laufende Erstellung der Betriebskostenabrechnung und deren Überwachung am dem Zeitpunkt der bei Verwaltungsbeginn laufenden Abrechnungsperiode.
  • Mahnungen bei Zahlungsverzug (Mahngebühren stehen dem Verwalter zu) und stichprobenartige Überwachung der Hausordnung.
  • Erledigung des Schriftverkehrs mit den Mietern im üblichen Umfang.
  • Geltendmachung von Vermieterpfandrechten.
  • Anstellung eins Hauswarts oder Hausmeisters, mit Abschluss entsprechender Verträge.

 

im Hinblick auf das Gebäude

  • Berechtigung zur Vergabe der notwendigen Handwerkerarbeiten im Namen und auf Rechnung des Hauseigentümers, und zwar
    a) ohne vorherige Abstimmung mit dem Eigentümer bis zu einem Auftragswert von 500,00 €.
    b) mit Zustimmung des Eigentümers ab einem Auftragswert von über 500,00 €.
  • Überprüfung und Bezahlung von Handwerkerrechnungen.
  • Abwicklung von Versicherungsschäden und Durchführung des mit der Versicherung notwendigen Schriftverkehrs. Bei der Durchführung baulichen Maßnahmen trägt der Eigentümer die alle anfallenden Auslagen für behördliche Genehmigungen.


Gegenüber dem Eigentümer

  • Einrichten eines Haus- Treuhandkontos durch den Verwalter auf seinen Namen.
  • Erstellung einer jährlichen Abrechnung zum 31.12. in Form einer Einnahmen- Überschussrechnung. Die Abrechnung gilt gleichzeitig als Nachweis der jährlichen Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung des Eigentümers.
  • Zahlung der laufenden Betriebskosten des Hauses, Versicherungsprämien, Grundsteuer und alle sonstigen öffentlichen, das Haus betreffenden Abgaben.
  • Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen sowie der laufenden Einkommensteuervorauszahlung der jährlichen Abschlusszahlung auf Wunsch des Eigentümers.
  • Die erwähnten Zahlungen werden durch den Verwalter nur dann geleistet, wenn die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig abgeben werden und wenn auf dem Hauskonto ausreichend Geldmittel hierfür zur Verfügung stehen.
  • Monatliche Mietauszahlungen an den Eigentümer werden bis zum 08. eines Monats auf das von ihm benannte Konto überwiesen. Kontovollmacht wird separat erteilt. Die Höhe der Mietauszahlung richtet sich nach den laufenden und außerordentlichen Betriebskosten des Hauses.
  • Der Eigentümer haftet ausschließlich für einen eventuell bestehenden Minus-Soll-Saldo des Hauskontos und für die Verpflichtung aus den Werkverträgen. Dies gilt auch im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  • Abschluss ausreichender Versicherungen, soweit diese nicht vorhanden sind.
  • Der Abschluss und die Kündigung von Verträgen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses notwendig sind.

 

Zusatzleistungen:

Bei Erbringung von Sonderleistungen der Verwalterin, wird ein gesondertes Entgelt wie folgt vereinbart:
 

  • Betreibung von offenen Forderungen
  • Maklertätigkeiten
  • Einlagerung der Altakten
  • Zusatzleistungen aufgrund von Gesetzesänderungen, Verordnungen u. ä.
  • Abnahme von Werkleistungen
  • Zusatzleistung der Verwaltung die einen Sonderfachmann (Rechtsanwalt, Architekt, Sachverständiger) voraussetzen, wird nach Aufwand honoriert.