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Gemeinschafts-, Sondereigentum



Unterscheidung Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Prinzipiell kann jeder mit seinem Eigentum verfahren wie er möchte, sofern die Rechte Dritter nicht beeinflusst werden. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedeutet dies vorrangig, dass in das Gemeinschaftseigentum nicht eingegriffen werden darf. Ein Eingriff in das Gemeinschaftseigentum ist zwingend genehmigungspflichtig.

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