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Beschlüsse



Beschlussantrag

Entscheidungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft werden ausschließlich per Beschluss gefasst.

Jeder Sondereigentümer kann jederzeit einen Beschlussantrag stellen und diesen an die Verwaltung übermitteln. Die Beschlussanträge werden von der Verwaltung „gesammelt“ und auf der nächsten Eigentümerversammlung im Rahmen der Tagesordnung vorgelegt. Ein Beschlussantrag muss bestimmte Kriterien erfüllen, um die Beschlussreife zu erlangen. Wann ein Beschlussantrag notwendig ist und welche Anforderungen dieser erfüllen muss, können Sie folgender Erläuterung mit anschließenden Beispielen entnehmen.

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