Wir über uns

Ihre Immobilie ist bei uns in guten Händen.

Wir sind ein mittleres Dienstleistungsunternehmen, welches regional tätig ist und seinen Firmensitz in Berlin hat. Derzeit verwalten wir bundesweit ca. 1500 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Wir verstehen uns als Dienstleister, bei dem die Zufriedenheit des Auftraggebers im Vordergrund steht – als Team arbeiten wir eng zusammen um bestmögliche Resultate zu erzielen.

Unser qualifiziertes Personal (IHK-Abschlüsse) verfügt sowohl über fundierte Berufserfahrung im Facility-Management, als auch über das notwendige Know-How. Wir arbeiten mit Architekten, Steuerberatern, Vermietungsspezialisten, Versicherungsfachleuten und Juristen zusammen und nehmen regelmäßig an Schulungen teil, um Kenntnisse von Gesetzesänderungen, Rechtsurteilen und ähnlichem zu erlangen und unsere Fachkenntnisse ständig zu vertiefen.

Bei uns erhalten Sie professionelle Betreuung Ihrer Immobilie. Wir als Hausverwaltung sind für Sie als Eigentümer zu Ihrer vollständigen Entlastung da und befassen uns sowohl mit der kaufmännischen, als auch mit der technischen Verwaltung.

Unsere Verwaltung umfasst folgende Fachbereiche:

Gemeinschaftseigentum

Dieser Bereich der Verwaltung befasst sich mit dem Gemeinschaftseigentum.

Laut §1 Abs. 5 WEG ist gemeinschaftliches Eigentum im Sinne des Gesetzes das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Insbesondere gehören zum Gemeinschaftseigentum Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (siehe §5 Abs. 2 WEG).

Sondereigentum

Sondereigentum ist Eigentum an einer Eigentumswohnung oder einem Teileigentum (nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen wie z.B. Gewerbeeinheiten, Tiefgaragenstellplätze, Lagerräumen usw.), sofern diese in sich abgeschlossen sind (siehe §3 Wohnungseigentumsgesetz Abs. 2).

Das Eigentum an einer Wohnung oder Gewerbeeinheit setzt sich immer aus dem Sondereigentum und den Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum zusammen. Beides ist untrennbar mit einander verbunden.

Die Sondereigentumsverwaltung befasst sich mit dem jeweiligen Sondereigentum eines Eigentümers.

Miethaus

Bei der Mietverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer vermieteten Immobilie, meist bestehend aus mehreren Wohnungen oder Gewerbeeinheiten.

Die Aufgaben in der Mietverwaltung sind umfangreich.

Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Verwaltung.

Der Immobilienverwalter ist Sachverwalter für fremdes Vermögen. Es handelt sich bei dieser Dienstleistung um eine hochkomplexe und verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Verwaltung beruht auf gegenseitigem Vertrauen zwischen Eigentümer(n) und Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen und fundiertes Wissen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.

Gern können Sie sich unter der Rubrik „Leistungen“ einen ersten Eindruck der verschiedenen Aufgabengebiete dieser Verwaltungsbereiche machen.

Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen um Ihnen ein auf Ihre speziellen Wünsche zugeschnittenes Angebot erstellen zu können.